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EIGENTÜMER RATGEBER
Antworten auf die häufigsten Fragen
zum Wohnungseigentum in Österreich.
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Bei einem gesicherten Schließsystems benötigen Sie eine Bestätigung der Hausverwaltung um einen Schlüssel nachzumachen. Dazu füllen Sie das Formular Schlüsselbestellung aus und übermitteln es der Hausverwaltung,Sie erhalten eine Bestätigung übermittelt.Mit dieser Bestätigung können Sie beim Schlüsseldienst Ihrer Wahl, auf eigene Kosten den Schlüssel nachbestellen. Achtung! Füllen Sie die Schlüsselnummer am Bestellformular gewissenhaft aus, damit die Überprüfung anhand des Schließplans vorgenommen werden kann. Damit können Fehlbestellungen von Schlüsseln vermieden werden. Hinweis : Die Schlüsselbestellung muss durch den/die Eigentümer/in unterzeichnet werden. Formular zum Download
Mit der WEG-Novelle 2022 wurde die Anbringung bestimmter Beschattungseinrichtungen im Wohnungseigentum erleichtert.Was hat sich seit 01.01.2022 geändert?Für Beschattungseinrichtungen, die sich harmonisch in das Erscheinungsbild des Hauses einfügen, gilt die sogenannte Zustimmungsfiktion. Darunter können insbesondere Außenrollläden, Außenjalousien, Markisen oder vergleichbare Beschattungseinrichtungen fallen.Was bedeutet die Zustimmungsfiktion?Die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer gilt als erteilt, wenn diese ordnungsgemäß über die geplante Maßnahme informiert wurden und innerhalb von zwei Monaten kein Widerspruch erfolgt.Voraussetzung ist, dass die geplante Änderung verständlich beschrieben wird und in der Verständigung auf die Rechtsfolge eines ausbleibenden Widerspruchs hingewiesen wird.Wie gehe ich bei der Montage von Außenrollläden vor?Ausführung festlegen
Legen Sie Art, Farbe, Ausführung und Montageort der Außenrollläden fest. Die Beschattung muss sich harmonisch in das Erscheinungsbild des Hauses einfügen.
Wohnungseigentümer schriftlich informieren
Verständigen Sie alle übrigen Wohnungseigentümer schriftlich über die geplante Maßnahme. Idealerweise werden Produktbeschreibung, Farbe und eine Abbildung beigefügt.
Auf die Rechtsfolge hinweisen
Weisen Sie darauf hin, dass die Zustimmung als erteilt gilt, wenn innerhalb von zwei Monaten kein Widerspruch erfolgt.
Frist abwarten
Nach Ablauf der zweimonatigen Frist gilt die Zustimmung jener Wohnungseigentümer, die nicht widersprochen haben, als erteilt.
Außenrollläden montieren
Nach Vorliegen der erforderlichen Zustimmungen können die Außenrollläden entsprechend der angekündigten Ausführung fachgerecht montiert werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass im Wohnungseigentumsvertrag abweichende Regelungen vorgesehen sein können. Dieser sollte daher vor Umsetzung der Maßnahme geprüft werden.
NeinEinrichtung/Inventargegenstände werden nicht von der Gebäudeversicherung reguliert. Wenden Sie sich an Ihre Haushaltsversicherung.
Bei baulichen Veränderungen Ihres Wohnungseigentums - benötigen sie die Zustimmung aller Miteigentümer.Falls vorgeschrieben setzt dies auch eine bauliche Genehmigung oder Bauanzeige voraus- hierzu fragen Sie in Ihrem Gemeindeamt/Bauabteilung bzw. Magistrat nach. Information: solche geplanten Veränderungen, fallen nicht in die Zuständigkeit der Hausverwaltung.
Da Heizkörper nicht zu den allgemeinen Teilen des Hauses gehören, ist der jeweilige Eigentümer dafür verantwortlich, diese Maßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen.Generell gilt: § 16 WEG 2002 (7) sind Wohnungseigentümer dafür verantwortlich, ihre Wohnung und die damit verbundenen Einrichtungen (wie Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie Heizungs- und Sanitäranlagen) auf eigene Kosten zu warten und instand zu halten. Dies muss so erfolgen, dass keine Nachteile für die anderen Eigentümer entstehen.
Ja. Auch wenn Sie die Kosten selbst tragen.Die Wohnungseingangstüre zählt grundsätzlich zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft. Ein Austausch kann daher zustimmungspflichtig sein, insbesondere wenn sich das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert oder schutzwürdige Interessen anderer Wohnungseigentümer berührt werden.Seit der WEG-Novelle 2022 gilt jedoch eine Erleichterung: Der Einbau einer einbruchsicheren Wohnungseingangstüre zählt zu den sogenannten privilegierten Änderungen. Informieren Sie die übrigen Wohnungseigentümer schriftlich über Ihr Vorhaben. Erhebt innerhalb einer angemessenen Frist niemand begründeten Widerspruch, kann die Maßnahme grundsätzlich umgesetzt werden. Bei einem Widerspruch kann die Zustimmung unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich ersetzt werden.Worauf sollten Sie achten?Die neue Türe sollte sich möglichst harmonisch in das Erscheinungsbild des Hauses einfügen.Brandschutz-, Schallschutz- und allfällige bautechnische Vorgaben sind einzuhalten.Sämtliche Kosten für Lieferung, Einbau, Wartung und einen späteren Rückbau trägt grundsätzlich der Wohnungseigentümer selbst.
Bei einem Verkauf oder einer sonstigen Übertragung einer Wohnung, eines Stellplatzes oder eines anderen Wohnungseigentumsobjektes benötigen wir einige Informationen, damit der Eigentümerwechsel korrekt in unserer Verwaltung erfasst werden kann.Bitte füllen Sie dazu unser Formular „Eigentümerwechsel“ vollständig aus und übermitteln Sie es an uns. Darin werden alle erforderlichen Angaben zum bisherigen und neuen Eigentümer sowie zum Zeitpunkt der Übergabe erfasst.Wichtig: Bitte geben Sie uns den Eigentümerwechsel möglichst frühzeitig bekannt. So können Abrechnung, Vorschreibungen, Kontaktdaten und die weitere Korrespondenz korrekt zugeordnet werden.
Für den Verkauf einer Eigentumswohnung werden üblicherweise verschiedene Unterlagen zur Liegenschaft benötigt. Die aktuellen Betriebskosten- bzw. Jahresabrechnungen, Vorschreibungen sowie Protokolle der Eigentümerversammlungen erhalten Sie als Eigentümer ohnehin laufend von der Hausverwaltung und können diese für den Verkauf bzw. an den beauftragten Makler weitergeben.Nutzwertgutachten, Pläne und sonstige Unterlagen zum Wohnungseigentumsobjekt wurden dem jeweiligen Eigentümer in der Regel bereits beim Erwerb der Wohnung übergeben und sollten daher in den eigenen Unterlagen vorhanden sein.Sollten für den Verkauf darüber hinaus Unterlagen Wie Energieausweis und Rücklagenstand und aktuelle Vorschreibung benötigt werden, können Sie sich gerne an uns wenden.Bitte beachten Sie: Umfangreichere Zusammenstellungen, Recherchen oder die neuerliche Beschaffung bereits übermittelter Unterlagen können mit zusätzlichem Aufwand verbunden und kostenpflichtig sein.
Pläne und Grundrisse wurden dem Wohnungseigentümer in der Regel bereits beim Erwerb der Wohnung übergeben. Bitte prüfen Sie daher zunächst Ihre eigenen Vertragsunterlagen.Sollten Ihnen keine Pläne mehr vorliegen, können diese je nach Art der Unterlagen bei unterschiedlichen Stellen eingesehen bzw. angefordert werden:Stadt Salzburg: Stadtarchiv bzw. BauaktAndere Gemeinden: zuständige Gemeinde bzw. BaubehördeBezirksgericht / Grundbuchsgericht: Urkundensammlung, sofern Pläne beispielsweise dem Wohnungseigentumsvertrag oder Nutzwertgutachten angeschlossen wurden. Die elektronische Urkundensammlung des Grundbuchs wird seit Mitte 2006 geführt; ältere Urkunden sind daher nicht durchgehend elektronisch verfügbar.
Die regelmäßige Wartung der Wohnungsübergabestation liegt in der Verantwortung des jeweiligen Wohnungseigentümers und ist von diesem auf eigene Kosten durchführen zu lassen.Eine regelmäßige fachgerechte Wartung trägt dazu bei, die Funktion der Anlage sicherzustellen und Störungen oder Folgeschäden zu vermeiden.Hinweis: Bitte beachten Sie die vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervalle und lassen Sie die Wartung regelmäßig durch ein entsprechend befugtes Fachunternehmen durchführen.
Befindet sich am Heizkörper ein Heizkostenverteiler zur Verbrauchserfassung, darf dieser nicht einfach mit dem Heizkörper entfernten. Wenden Sie sich bitte vor der Demontage direkt an das für die Heizkostenabrechnung zuständige Unternehmen. (Finden Sie auf der Heizkostenabrechnung)Gerne sind wir bei der Auskunft des zuständigen Unternehmens Ihrer Liegenschaft behilflich. Die Messeinrichtung muss fachgerecht demontiert bzw. die Änderung entsprechend erfasst werden. Bei einem neuen Heizkörper ist gegebenenfalls eine neue Messeinrichtung anzubringen.Wichtig: Entfernen Sie die Messeinrichtung nicht selbst, da dies zu Problemen bei der Verbrauchserfassung und Heizkostenabrechnung führen kann.
Grundsätzlich ist zwischen Schäden am Wohnungseigentumsobjekt und an allgemeinen Teilen der Liegenschaft zu unterscheiden. Für die laufende Instandhaltung innerhalb der Wohnung ist grundsätzlich der jeweilige Wohnungseigentümer verantwortlich.Betrifft ein Schaden jedoch allgemeine Teile der Liegenschaft oder liegt ein ernster Schaden des Hauses vor, kann die Eigentümergemeinschaft zuständig sein.Im Zweifel melden Sie den Schaden schriftlich am besten mit Bild, wir prüfen die Zuständigkeit.
Bei einer Störung der Fußbodenheizung hängt die Zuständigkeit davon ab, welcher Teil der Heizungsanlage betroffen ist und wo die Ursache liegt. Nicht jede Störung innerhalb der Wohnung fällt automatisch in die Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft.Bitte prüfen Sie zunächst, ob Thermostat bzw. Raumregler korrekt eingestellt sind und ob die erforderlichen Wartungen der in Ihrem Verantwortungsbereich liegenden Anlagenteile durchgeführt wurden.Besteht die Störung weiterhin, melden Sie diese bitte mit Angabe der betroffenen Räume und einer kurzen Fehlerbeschreibung.Wir prüfen anschließend, ob die Behebung durch den Wohnungseigentümer selbst zu veranlassen ist oder es allgemeine Teile betrifft.
Bitte achten Sie darauf, Abflüsse und Abflusssiebe regelmäßig zu reinigen und von Haaren sowie Ablagerungen freizuhalten.Essensreste, Fette, Hygieneartikel, Feuchttücher, Katzenstreu und sonstiger Unrat gehören keinesfalls in den Abfluss oder die Toilette, da diese zu Verstopfungen und Schäden an den Leitungen führen können.Besteht die Verstopfung trotz Reinigung weiterhin oder ist ein ordnungsgemäßer Abfluss nicht mehr möglich, melden Sie uns diese frühzeitig mit Angebe welcher Ablauf betroffen ist (WC / Küche etc.)
Formulare
Downloads & Formulare
Nützliche Vorlagen, Merkblätter zum Download
PDF I 1.4 MB
PDF I 1.3 MB
PDF I 1.4 KB
PDF I 1.4 MB
PDF I 1.3 MB
Vollmacht Eigentümerversammlung
PDF I 1.4 MB
PDF I 371 KB
PDF I 6.8 MB
Notfallkontakte
Wichtige Kontakte für Notfälle außerhalb unserer Bürozeiten.
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